Standardbeobachter

Wenn man versucht, Ordnung in die wahrnehmbaren Farben zu bringen, ist es notwendig einen standardisierten Rahmen zu definieren unter dem die Farben wahrgenommen werden. Bei den nachstehenden Überlegungen wird davon ausgegangen, dass den BetrachterInnen für den Vergleich und die Beurteilung der Farben homogene Farbflächen auf neutralem Grund präsentiert werden. D.h. alle Rezeptoren auf der Netzhaut werden in einem definierten Bereich demselben Lichtreiz ausgesetzt.
Da die drei Farbrezeptortypen L-, M- und S-Zapfen (für kurz-, mittel- und langwelliges Licht) sehr ungleich in der Sehgrube und auf der Netzhaut verteilt sind, ist es bei gleichbleibendem Licht für die Farbwahrnehmung relevant, welcher Bereich der Netzhaut dem Lichtreiz ausgesetzt ist. Daher wird bei Farbtondiagrammen immer angegeben, ob sie auf einem 2°- oder 10°-Standardbeobachter basieren. D.h. der Farbreiz ist bei den Versuchen so eingestellt, dass eine Zone von 2° (+/- 1°) bzw. 10° (+/- 5°) um die Sehachse von derselben Farbe getroffen wird. 2° entspricht dem Bereich der Sehgrube.
Die Lichtintensität wird natürlich so gewählt, dass die Zapfen reagieren können.
Für die CIE Yxy-Farbtafeln (siehe weiter unten) wurden 1931 ein 2°-Standardbeobachter und 1964 ein 10°-Standardbeobachter definiert.


Abb.: 2°- und 10°-Standardbeobachter

Module, die für die Durchführung vorausgesetzt werden

Ergänzende und vertiefende Module