Einführung

Durch Fernsehnormen wird die Auflösung und die Bildwechselfrequenz sowie die Art der Einbindung der Farb- und Audioinformationen bei Videosignalen festgelegt, um zumindest regional die Kompatibilität von verschiedenen Videosystemen zu gewährleisten und vor allem die Sendefähigkeit von Videosignalen zu garantieren.
Die Auflösung wird bei analogen Formaten in Zeilen angegeben und bei digitalen Formaten in Pixel. Die Bildwechselfrequenz wird sowohl als Frames pro Sekunde (fps) als auch in Hertz (Hz) angegeben, wobei sich die Angaben in Hertz meist auf die Halbbildfrequenz beziehen.
Leider wurden weltweit unterschiedliche Fernsehnormen vereinbart dies führt nicht nur zu Problemen beim Austausch von Videomaterial zwischen den verschiedenen Ländern, sondern verhindert auch den Einsatz von Videogeräten und Hardware, die nicht der landesüblichen Norm entsprechen.

Abgekürzt werden die Fernsehnormen, z.B. auf Videokassetten, in Zeilen/Halbbildfrequenz angegeben:
NTSC: 525/60
PAL: 625/50
(Stehen bei diesen Angaben hinter den Zahlen "i" oder "p", so ist damit I: "interlaced" oder p: "progressive" gemeint)

Wichtig:
Fernsehnormen sollten nicht mit Video-Formaten verwechselt werden!
Videoformate sind unterschiedliche Qualitäts- und Aufzeichnungsstandards innerhalb der jeweiligen Fernsehnorm und beziehen sich sowohl auf analoge als auch digitale Aufzeichnungsverfahren zur Speicherung und Vervielfältigung auf Datenträgern, wie z.B. die am weitesten verbreitete Magnetbandaufzeichnung (MAZ), aber auch neuere Formate, wie DVD, XDCAM, P2, etc.


Auch bei digitalen Videoformaten, wie z.B. dem DV-Standard, wurde die Normentrennung beibehalten, um den unterschiedlichen Fernsehnormen zu entsprechen.
Für den Hoffnungsträger HDTV (High Definition Television) endete die Suche nach gemeinsamen Standards in einer weiteren Normenvielfalt - hier gibt es nicht nur länderspezifische Unterschiede - auch national werden unterschiedliche Auflösungen verwendet.

Festgelegt werden die Normen von der International Telecommunication Union, kurz ITU.

Die Vorläufer für die Farb-Fernsehnormen sind die jeweiligen Schwarz-Weiß-Standards. Lediglich beim französischen SECAM-Verfahren wurde die Zeilenanzahl von den 819 Zeilen der alten Schwarzweiß-Norm auf 625 reduziert. Die Bildwechselfrequenz wurde an die jeweils national üblichen Stromnetz-Frequenzen angepasst. Bei der Entwicklung der Farbstandards wurde besonders darauf geachtet, dass diese mit den Schwarzweiß-Normen kompatibel waren, wodurch der technische Spielraum in Bezug auf die Qualität der Übertragung der Farbinformationen eingeschränkt wurde.

Von den drei wichtigsten Fernsehnormen, die in den folgenden Kapiteln beschrieben werden, gibt es noch weitere modifizierte Versionen, deren Unterschiede meist in der Übertragungsfrequenz der Tonsignale und in der Subcarrier-Frequenz, also der Frequenz des Trägersignals für die Farbinformationen liegen.

Module, die für die Durchführung vorausgesetzt werden