Begriffsdefinition Scheinwerfer

Der Begriff Scheinwerfer charakterisiert im Wesentlichen, ein Leuchtmittel das in einem Gehäuse eingebaut ist. Zusätzliche Einrichtungen im Inneren des Gehäuses ermöglichen es das Licht zu ermöglichen. Grundsätzlich ähnelt sich der Aufbau von allen Scheinwerfertypen.

Das Gehäuse besteht aus Blech oder Aluminium, indem sich ein entsprechendes Leuchtmittel befindet, welches durch einen Lampensockel und eine Lampenfassung in der erforderlichen Brennstellung (vorgegebene Stellung einer Lichtquelle im Betriebszustand) gehalten wird. Hinter der Lampe befindet sich ein Reflektor oder Spiegel durch den das nach hinten abgestrahlte Licht des Leuchtmittels wieder in die Austrittsöffnung reflektiert wird.

Je nach Gerätetyp gibt es verschiedene Fokussiermechanismen, die zum Beispiel die Verstellung des Lampenabstandes zur Linse, wodurch die Intensität der Lichtstrahlen verändert werden kann, ermöglicht. Die Gehäusefront eines Scheinwerfers besteht aus mehreren Einschüben, die die Aufnahme von Zubehör, wie beispielsweise Torblenden oder auch Farbfilterrahmen ermöglichen. Ein entsprechender Scheinwerferbügel ist direkt am Gerät montiert und erlaubt die Befestigung sowie die Positionierung des Scheinwerfers. Die Positionierung kann auch per Hand erledigt werden, in Fernsehstudios kommen jedoch vor allem stangenbedienbare Versionen zum Einsatz, deren vertikale sowie horizontale Positionierung und Fokussierung mit Hilfe von sogenannten Bedienstangen erfolgt.

Ergänzende und vertiefende Module